Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen für Lieferung von digitalem Bildmaterial
FOODSTOCKBOX
United Media Solution GmbH
Alter Postweg 179
48599 Gronau
Deutschland
(nachfolgend: „Agentur“ genannt)
A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen, insbesondere die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Werken bedürften einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, d.h. Kaufleute. Mit Verbrauchern schließt die Agentur keine Verträge ab. Der Besteller sichert ausdrücklich Ihre Unternehmereigenschaft zu.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichen oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und gegebenenfalls Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und gegebenenfalls Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
4. Reklamationen oder Mängel an vertragsgegenständlichem Bildmaterial sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang bzw. nach Abruf des Bildmaterials bei der Agentur telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Versäumt der Besteller eine ordnungsgemäße und fristgerechte Reklamation, so sind vertragliche Ansprüche des Bestellers gegenüber der Agentur wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt anzugeben, in dessen Zusammenhang das Werk Verwendung finden soll.
Die Nutzung des Werkes ist erst gestattet, nachdem die Agentur der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. Eine Zustimmung der Agentur kann bei Vorliegen der vollständigen Informationen auch durch Autorisierung des Downloads des Werkes erfolgen.
6. Eine Weitergabe des Werkes in analoger oder digitaler Form im Wege der Datenfernübertragung oder auch auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Besteller eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
7. Entsprechen die Angaben des Bestellers bei Vertragsschluss nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers über ein, so gilt das Nutzungsrecht als nicht erteilt
8. Das von der Agentur zur Verfügung gestellte Werk darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur nicht verändert, entstellt oder in irgendeiner urheberrechtlich relevanten Weise bearbeitet werden.
B. Nutzungsrechte und Verfügungsbeschränkungen, Haftung
1. Die Agentur räumt dem Besteller an dem einzelnen Werk ein einfaches, nicht auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht für den bei Bestellvorgang angegebenen Zweck ein.
2. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Unterlizenz zu erteilen.
3. Das einfache Nutzungsrecht an dem Werk umfasst u.a. folgende Verwendungen:
- Jegliche Werbung und PR-Kampagnen
- Jegliche Präsentationen, Messedisplays, Schaufenster, usw.
- Broschüren, Geschäftsberichte, Kataloge, usw.
- Magazintitel und Innenseiten, Buchumschläge und Innenseiten
- Produktverpackungen
- Multimedia-Anwendungen einschließlich Web-Design, Online-, Fernseh- oder sonstige Ausstrahlung
- Jegliche Veröffentlichung, gedruckt oder elektronisch
- Materialien zur persönlichen, nicht-kommerziellen Verwendung
4. Die Agentur weist den Besteller auf folgende Verfügungsbeschränkungen hin:
- Die Weitergabe des Werkes an Dritte ist unzulässig.
- Eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist erforderlich, wenn das Werk zum Verkauf eines bestimmten Produkts verwendet wird, bei dem das Werk den Hauptwert des Produkts ausmacht; z.B. Postkarten, Kalender, Poster, T-Shirts, o.ä.
- Die Bereitstellung zum Fernladen des Werkes im Internet ist nur dann zulässig, wenn das Werk lediglich als Illustration, aber nicht als Bildquelle zum Fernladen dient.
- Die Anfertigung von Kopien auf CD und der Ordnerseiten ist unzulässig.
- Die Nutzung eines Bildes in einer anderen Form oder einem weiteren Zusammenhang, der nicht ausdrücklich im Rahmen der Nutzungslizenz gewährt wurde, ist ausdrücklich untersagt.
- Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Besteller und der Agentur.
- Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen oder Veränderungen an dem urheberrechtlich geschützten Werk und Wort sowie solche Benutzungshandlungen, die zur Herabwürdigung der auf dem Werk abgebildeten Person führen können, sind unzulässig und machen den Besteller schadensersatzpflichtig. In einem solchen Fall hat der Besteller die Agentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Person und/oder Dritter freizustellen.
- Nutzungsrechte an Bildern von öffentlichen Veranstaltungen und Plätzen enthalten grundsätzlich keinerlei Freigabe oder Zustimmung zur Abbildung von darauf dargestellten Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen oder künstlerischen Gestaltungen. Sie selbst haben sich davon zu versichern, dass alle zur Reproduktion gegebenenfalls erforderlichen Rechte oder Zustimmungen auch tatsächlich eingeholt werden. In allen Fällen, in denen das Vorhandensein sowie die Gültigkeit einer solchen Freigabe nicht ausdrücklich bestätigt wurde, haben Sie United Media Solution gegen alle Forderungen Dritter, die sich aus Ihrer Verwendung des Bildes ergeben, von jedweder Haftung freizustellen bzw. schadlos zu halten. Wurde Ihnen von United Media Solution aufgrund eines Irrtums fälschlicherweise in schriftlicher Form mitgeteilt, dass für ein Bild eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung besteht, obwohl dies nicht der Fall ist, so beschränkt sich der Haftungsumfang ausschließlich auf den Ihnen zur Nutzung des betreffenden Bildes in Rechnung gestellten und von Ihnen bezahlten Betrag.
5. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes von auf Werken abgebildeten Personen oder des Urheberrechts des Bildautors oder durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt die Agentur keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
6. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannte Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 KunstUrhG sind von dem Besteller zu beachten.
7. Grundsätzlich erfolgt keine Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Soll ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform. Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird nur gegen ein im Einzelfall zu vereinbarendes Honorar eingeräumt.
C. Honorare
1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern und ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung eines Werkes zu vereinbaren und zu entrichten. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Besteller gegenüber der Agentur im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben hat.
Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach dem jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Die Honorarsätze sind auf der Internetseite der Agentur für den Besteller einsehbar. Er hat vor Erhalt des Werkes Kenntnis von den Honorarsätzen der Agentur erlangt.
3. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen erfolgen exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und Künstlersozialversicherungsabgaben.
4. Rechnungen der Agentur sind stets netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnet die Agentur Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus § 247 BGB gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
5. Das Bildhonorar gilt nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bildagentur.
6. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung des Werkes nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar seitens des Bestellers nicht zurückverlangt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
7. Zahlungen haben unter Angabe der Kundennummer und Bildnummer zu erfolgen. Kann eine Zuordnung einer Zahlung nicht erfolgen, so ist die Agentur grundsätzlich berechtigt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 EUR je Zuordnungsvorgang zu verlangen.
8. Das Werk darf ohne vorherige vollständige Zahlung des entsprechenden Nutzungshonorars nicht genutzt werden.
D. Kennzeichnungspflicht / Belegexemplar
1. Die Agentur verlangt unter Hinweis auf § 13 Urhebergesetz ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Urhebervermerks entsprechend der nachfolgenden Ziff. 4 auf den Bildautor, als auch eines Agenturvermerks auf die Agentur, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls eine zweifelsfreie Zuordnung der einzelnen Werke zum Urheber und zur Agentur entnehmen lässt. Der Besteller hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der erforderlichen Vermerke resultierender Ansprüche Dritter freizustellen.
2. Ziff. 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung zwischen Besteller und der Agentur getroffen wurde.
3. Von jedweder Veröffentlichung des Werkes im Druck sind der Agentur gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert kostenlos zu übersenden.
4. Das digitale Wasserzeichen einer Bilddatei sowie alle weitere Kennzeichnungen, Eigenschaften oder Elemente der Datei oder ihrer Ansicht dürfen weder manipuliert, unkenntlich gemacht oder entfernt werden. Für jedes per Nutzungslizenz überlassene Werk hat der Besteller dafür zu sorgen, dass es ausschließlich zusammen mit dem Copyright-Symbol, dem Namen „FOOD STOCK BOX“ sowie der Bildnummer von FOOD STOCK BOX als Teil des elektronischen Dateinamens verwendet wird.
E. Vertragsstrafe/ Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des Werkes sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenden Werke für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Besteller eine nach diesem Vertrag vorzunehmenden Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urheber – und/oder Agenturvermerk, so steht der Agentur ein Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten zu.
F. Gerichtsstand, Sonstiges
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Besteller und Agentur ist deutsches Recht anwendbar. Dies gilt auch, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsteile, soweit diese Kaufleute sind, ist ausschließlich 48599 Gronau (Westf.).
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: 14.02.2014